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ENERGIEAUSWEIS

Der Energieausweis macht dient den Vergleich von Immobilien. Jedem der eine Wohnung oder ein Haus mieten oder kaufen möchte ist ein Energieausweis zu überlassen, damit erkennbar ist, mit welchem Verbrauch und welchen Ausgaben für Energie gerechnet werden muss.

Der Energieausweis bietet einen schnellen Überblick zur Energieeffizienz des Gebäudes oder der Wohnung

Die Überlassung eines Energieausweises vor dem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung an den neuen Eigentümer oder auch an den neuen Mieter ist verpflichtend. Wer ein bestehendes Haus selbst bewohnt ist nicht verpflichtet einen Energieausweis zu besitzen. Anders ist dies bei einem Neubau zur Eigennutzung oder wenn Sie die Bestandsimmobilie energetisch sanieren lassen wollen.  Die zu erwartenden Nebenkosten oder aber auch  Modernisierungsmaßnahmen können damit eingeschätzt werden. Im Energieausweis wird der Verbrauch mit Kennziffern und einer farbigen Skala beschrieben.

Bei den Energieausweisen wird unterschieden zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis. Im Regelfall sind die Kosten für den Bedarfsausweis deutlich höher als für einen Verbrauchsausweis. Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise führen oftmals auch zu unterschiedlichen Einschätzungen. Dies ist damit begründet, dass für einen Bedarfsausweis die Daten umfangreicher erhoben und berechnet werden. Im Regelfall sind Energieausweise immer 10 Jahre gültig.

Durch die Verwendung von Energiekennzahlen soll ein bundeseinheitlicher Vergleich zur energetischen Beschaffenheit von Bauten möglich gemacht werden. Der Energieausweis dient jedoch nicht für Rückschlüsse die in die Zukunft gerichtet sind.

Als Basis für Energieausweise dient  im  Zeitraum von 2009 bis Oktober 2020 die jeweils gültige Version der Energieeinsparverordnung EnEV. Seit November 2020 gilt gierfür das Gebäudeenergiegesetz GEG.

Ein Vergleich von Referenzwerten von älteren Energieausweisen und neueren Energieausweisen ist schwierig, da die Bewertungen vor und nach dem Jahr 2014 unterschiedlich erfolgten. Dies gilt auch für die Einordung der Energieeffizienzklasse, die auf einer Farbskala angezeigt wird.

In Energieausweisen, die bis zum Jahr 2014 erstellt worden sind ist es oftmals so, dass die Ergebnisse positiver ausfallen als in den Energieausweisen, die nach 2014 ausgestellt wurden. Das Ausstellungsdatum des Energieausweises ist darum beim Vergleich immer zu berücksichtigen. Auf gleiche Weise ist in älteren oder neueren Energieausweisen jedoch der Endenergiebedarf des Gebäudes nach demselben Verfahren errechnet worden. In einem Bedarfsausweis finden Sie diesen Zahlenwert unterhalb der farbigen Skala auf Seite 2.

Schützen Sie sich vor unseriösen Anbietern und lassen Sie Ihren Energieausweis nur durch Personen ausstellen, die dazu berechtigt sind und die dazu notwenige Qualifikation besitzen.

Wenn Sie einen aktuellen Energieausweis erstellen lassen möchten nehmen Sie bitte gerne Kontakt mit uns auf.

 

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